Korte Bauteile: Geschäftsbedingungen

Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gültig ab 01. Januar 1997

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§ 1 Allgemeines
Aufträge werden stets auf der Grundlage der folgenden Vertragsbedingungen angenommen. 
Unter „Kunde“ ist der Käufer, bei Werkleistungen der Besteller, zu verstehen.
Abweichungen von unseren Vertragsbedingungen, besonders in Einkaufsbedingungen des Kunden, gelten nur bei ausdrücklicher Bestätigung durch Korte-Bauteile GmbH.

§ 2 Preise. Zahlung
An die Verkaufspreise ist Korte-Bauteile GmbH auf die Dauer von vier Monaten ab Vertragsschluss gebunden. Danach ist Korte-Bauteile GmbH bei einer Erhöhung der Gestehungskosten berechtigt, die Preise bis zur am Liefertag marktüblichen Höhe anzuheben.
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne der §§ 1ff HGB, so ist unser bei Auslieferung gültiger Listenpreis sowie der dann gültige Umsatzsteuersatz maßgebend.
Die Zahlung ist 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlung innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsstellung gewährt Korte-Bauteile GmbH auf den reinen Warenwert einen Skonto von 2 %. Solange ältere fällige Rechnungen unbeglichen sind, ist ein Skontoabzug auf neue Rechnungen unzulässig.
Wechsel gelten nicht als Barzahlung. Bei Hereinnahme von Wechseln berechnet Korte-Bauteile GmbH Diskont- und Bankspesen, die sofort fällig sind.
Kommt der Kunde nach Überschreiten des Zahlungsziels aufgrund einer Mahnung in Verzug, so kann Korte-Bauteile GmbH pauschale Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz berechnen. Demgegenüber kann der Kunde nachweisen, dass ein Verzugsschaden nur in niedrigerer Höhe oder überhaupt nicht entstanden ist.
Verweigert der Kunde unberechtigt die Abnahme und Bezahlung bestellter Ware, so kann Korte-Bauteile GmbH im Verzugsfall wahlweise Vertragserfüllung oder eine Schadenspauschale von 15 % des vereinbarten Preises verlangen. Hiergegen kann der Kunde nachweisen, dass ein Verzugsschaden nur in niedrigerer Höhe oder überhaupt nicht entstanden ist. 
Gegen unsere Forderungen darf der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Der Kunde darf seine Leistungen nur zurückhalten, wenn Korte-Bauteile GmbH die Pflichten aus dem selben Vertrag nicht erfüllt hat. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne der §§ 1 ff HGB, so steht ihm kein Zurückbehaltungsrecht zu. 

§ 3 Lieferung
Außerhalb unseres Einflussbereichs liegende Vertragsstörungen (Betriebsstörungen, behinderte Zufuhr von Rohstoffen und Betriebsstoffen, Transport- und Verladehindernisse, behördliche Maßnahmen, Streiks und Aussperrungen) befreien Korte-Bauteile GmbH von der nicht erfüllbaren Vertragspflicht, wenn die Ursache der Vertragsstörung für Korte-Bauteile GmbH nicht vorhersehbar war und mit zumutbarer Anstrengung nicht behebbar ist. Ein Rückforderungsanspruch des Kunden nach § 323 III BGB bleibt unberührt.
Dauert die Lieferverzögerung länger als einen Monat, so ist der Kunde bezüglich der betreffenden Liefermenge zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Eine vereinbarte frachtfreie Lieferung umfasst nur den branchenüblichen Versand und Transport. Mehrkosten, z.B. für vom Kunden gewünschte Expressfracht, gehen zu Lasten des Kunden. 
Gebinde sind Einweggebinde und werden von Korte-Bauteile GmbH nicht zurückgenommen. Nur in der Rechnung ausdrücklich als Leihverpackung bezeichnete Emballagen werden zurückgenommen.
Versicherungen gegen Schäden aller Art, Nichteinhaltung von Lieferfristen, Verzögerung usw. werden von Korte-Bauteile GmbH nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden unter Berechnung der entstehenden Kosten abgeschlossen.
Transportschäden jeder Art sind dem Frachtführer sofort beim Empfang des Lieferguts unter Zeugen zu melden.

§ 4 Mängelhaftung
Offensichtliche qualitative und quantitative Mängel sind innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche, nicht offensichtliche Mängel innerhalb von drei Monaten, gerechnet jeweils ab Lieferdatum, anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne der §§ 1 ff HGB, so gilt für die Mängelrüge eine Ausschlussfrist von zwei Wochen, die bei offenen Mängeln mit dem Lieferdatum beginnt, bei verdeckten Mängeln mit der Entdeckung, spätestens aber drei Monate ab Lieferdatum. 
Bei begründeten Mängelrügen beschränkt sich die Gewährleistung auf Ersatzlieferung. Der Kunde ist jedoch berechtigt, bei Fehlschlagen, 
Unmöglichkeit oder Verweigerung der Ersatzlieferung eine Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl eine Rückgängigmachung des Vertrags zu verlangen.
Hat der Kunde unserer Ware Verdünnungen, Härter oder sonstige Komponenten beigemischt, die nicht von Korte-Bauteile GmbH bezogen wurden, so sind darauf beruhende Beanstandungen ausgeschlossen.
Im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit haftet Korte-Bauteile GmbH nicht für Schäden und Folgeschäden, die aus fehlerhaften anwendungstechnischen Hinweisen entstehen, welche Korte-Bauteile GmbH dem Kunden aufgrund vorliegender Erfahrungen entsprechend dem derzeitigen Erkenntnisstand gegeben hat. Korte-Bauteile GmbH ist jedoch verpflichtet, dem Kunden eventuelle Versicherungsansprüche abzutreten.
Die Haftung von Korte-Bauteile GmbH für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch von Erfüllungsgehilfen, bleibt unberührt.
Korte-Bauteile GmbH haftet nicht für Mängel, die der Kunde durch Nichtbeachtung unserer anwendungstechnischen Hinweise verursacht hat. 

§ 5 Eigentumsvorbehalt
Korte-Bauteile GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungspflichten des Kunden samt Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen) vor. Bei Lieferung mehrerer Sachen zu einem Gesamtpreis bleibt bis zu dessen vollständiger Zahlung das Eigentum an allen Sachen vorbehalten. 
Ist der Kunde bei einer Lieferung noch mit früheren Zahlungen aus der Geschäftsverbindung in Rückstand, so bleibt das Eigentum an den neugelieferten Waren bis zur Erfüllung aller Zahlungsrückstände vorbehalten. Der Eigentumsvorbehalt sichert auch künftige Forderungen, welche Korte-Bauteile GmbH durch auf den Kaufgegenstand bezügliche Nachtragsleistungen an den Kunden erwirbt.
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und Korte-Bauteile GmbH bei Pfändung, Beschlagnahme, Beschädigung und Abhandenkommen unverzüglich zu unterrichten.
Der Kunde darf die Waren im ordnungsgemäßen und üblichen Geschäftsgang verarbeiten und veräußern, jedoch weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. 
Der Kunde tritt die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Kaufpreis-, Werklohn- oder sonstigen Forderungen bereits jetzt an Korte-Bauteile GmbH ab. Korte-Bauteile GmbH nimmt die Abtretung an. Bei Verträgen über Dienst - und Werkleistungen, bei deren Erbringung der Eigentumsvorbehalt erlischt, erfasst die Vorausabtretung einen Forderungsteil in Höhe des Rechnungswertes der von Korte-Bauteile GmbH gelieferten und vom Kunden verarbeiteten Waren. 
Die Abtretung soll den Schuldnern des Kunden erst bei dessen Zahlungsverzug mitgeteilt werden. Bis dahin ist der Kunde zur Einziehung ermächtigt. Korte-Bauteile GmbH kann die Einziehungsberechtigung widerrufen, wenn der Kunde in Vermögensverfall gerät, insbesondere die Zahlungen einstellt, oder wenn ein Vergleichs- oder Konkursverfahren beantragt wird. Auf Verlangen von Korte-Bauteile GmbH hat der Kunde die zur Einziehung erforderlichen Daten und Unterlagen über die abgetretenen Forderungen zu liefern und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. 
Übersteigt der Wert der vom Kunden gestellten Sicherheiten die Forderungen von Korte-Bauteile GmbH um mehr als 20 %, wird Korte-Bauteile GmbH auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach Wahl des Kunden freigeben.

§ 6 Gerichtsstand. Erfüllungsort
Ist der Kunde Vollkaufmann, so ist Heidelberg Gerichtsstand. Korte-Bauteile GmbH kann den Kunden auch an dessen Wohnsitzgericht verklagen.
Erfüllungsort ist Heidelberg, falls sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
Bei ausländischen Kunden wird die Geltung des deutschen Rechts vereinbart.

Sitz der Gesellschaft:
D-69121 Heidelberg
Handelsregister: 
HRB 5714
Amtsgericht Heidelberg
Geschäftsführer:
Dipl.-Ing. Klaus Korte 

KORTE®  Warenzeichen Nr. 397 04 157

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