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Geschäfts-, Lieferungs-
und Zahlungsbedingungen gültig ab 01. Januar 1997
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der AGB] zum einfachen Ausdruck
§ 1 Allgemeines
Aufträge werden stets auf der
Grundlage der folgenden Vertragsbedingungen angenommen.
Unter „Kunde“ ist der Käufer,
bei Werkleistungen der Besteller, zu verstehen.
Abweichungen von unseren Vertragsbedingungen,
besonders in Einkaufsbedingungen des Kunden, gelten nur bei ausdrücklicher
Bestätigung durch Korte-Bauteile GmbH.
§ 2 Preise. Zahlung
An die Verkaufspreise ist Korte-Bauteile
GmbH auf die Dauer von vier Monaten ab Vertragsschluss gebunden. Danach
ist Korte-Bauteile GmbH bei einer Erhöhung der Gestehungskosten berechtigt,
die Preise bis zur am Liefertag marktüblichen Höhe anzuheben.
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne
der §§ 1ff HGB, so ist unser bei Auslieferung gültiger Listenpreis
sowie der dann gültige Umsatzsteuersatz maßgebend.
Die Zahlung ist 14 Tage nach Rechnungsstellung
fällig. Bei Zahlung innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsstellung
gewährt Korte-Bauteile GmbH auf den reinen Warenwert einen Skonto
von 2 %. Solange ältere fällige Rechnungen unbeglichen sind,
ist ein Skontoabzug auf neue Rechnungen unzulässig.
Wechsel gelten nicht als Barzahlung.
Bei Hereinnahme von Wechseln berechnet Korte-Bauteile GmbH Diskont- und
Bankspesen, die sofort fällig sind.
Kommt der Kunde nach Überschreiten
des Zahlungsziels aufgrund einer Mahnung in Verzug, so kann Korte-Bauteile
GmbH pauschale Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen
Bundesbankdiskontsatz berechnen. Demgegenüber kann der Kunde nachweisen,
dass ein Verzugsschaden nur in niedrigerer Höhe oder überhaupt
nicht entstanden ist.
Verweigert der Kunde unberechtigt
die Abnahme und Bezahlung bestellter Ware, so kann Korte-Bauteile GmbH
im Verzugsfall wahlweise Vertragserfüllung oder eine Schadenspauschale
von 15 % des vereinbarten Preises verlangen. Hiergegen kann der Kunde nachweisen,
dass ein Verzugsschaden nur in niedrigerer Höhe oder überhaupt
nicht entstanden ist.
Gegen unsere Forderungen darf der
Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen
aufrechnen. Der Kunde darf seine Leistungen nur zurückhalten, wenn
Korte-Bauteile GmbH die Pflichten aus dem selben Vertrag nicht erfüllt
hat. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne der §§ 1 ff HGB, so steht
ihm kein Zurückbehaltungsrecht zu.
§ 3 Lieferung
Außerhalb unseres Einflussbereichs
liegende Vertragsstörungen (Betriebsstörungen, behinderte Zufuhr
von Rohstoffen und Betriebsstoffen, Transport- und Verladehindernisse,
behördliche Maßnahmen, Streiks und Aussperrungen) befreien Korte-Bauteile
GmbH von der nicht erfüllbaren Vertragspflicht, wenn die Ursache der
Vertragsstörung für Korte-Bauteile GmbH nicht vorhersehbar war
und mit zumutbarer Anstrengung nicht behebbar ist. Ein Rückforderungsanspruch
des Kunden nach § 323 III BGB bleibt unberührt.
Dauert die Lieferverzögerung
länger als einen Monat, so ist der Kunde bezüglich der betreffenden
Liefermenge zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Eine vereinbarte frachtfreie Lieferung
umfasst nur den branchenüblichen Versand und Transport. Mehrkosten,
z.B. für vom Kunden gewünschte Expressfracht, gehen zu Lasten
des Kunden.
Gebinde sind Einweggebinde und werden
von Korte-Bauteile GmbH nicht zurückgenommen. Nur in der Rechnung
ausdrücklich als Leihverpackung bezeichnete Emballagen werden zurückgenommen.
Versicherungen gegen Schäden
aller Art, Nichteinhaltung von Lieferfristen, Verzögerung usw. werden
von Korte-Bauteile GmbH nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden unter
Berechnung der entstehenden Kosten abgeschlossen.
Transportschäden jeder Art
sind dem Frachtführer sofort beim Empfang des Lieferguts unter Zeugen
zu melden.
§ 4 Mängelhaftung
Offensichtliche qualitative und
quantitative Mängel sind innerhalb einer Ausschlussfrist von
einer Woche, nicht offensichtliche Mängel innerhalb von drei Monaten,
gerechnet jeweils ab Lieferdatum, anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann im
Sinne der §§ 1 ff HGB, so gilt für die Mängelrüge
eine Ausschlussfrist von zwei Wochen, die bei offenen Mängeln
mit dem Lieferdatum beginnt, bei verdeckten Mängeln mit der Entdeckung,
spätestens aber drei Monate ab Lieferdatum.
Bei begründeten Mängelrügen
beschränkt sich die Gewährleistung auf Ersatzlieferung. Der Kunde
ist jedoch berechtigt, bei Fehlschlagen,
Unmöglichkeit oder Verweigerung
der Ersatzlieferung eine Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner
Wahl eine Rückgängigmachung des Vertrags zu verlangen.
Hat der Kunde unserer Ware Verdünnungen,
Härter oder sonstige Komponenten beigemischt, die nicht von Korte-Bauteile
GmbH bezogen wurden, so sind darauf beruhende Beanstandungen ausgeschlossen.
Im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit
haftet Korte-Bauteile GmbH nicht für Schäden und Folgeschäden,
die aus fehlerhaften anwendungstechnischen Hinweisen entstehen, welche
Korte-Bauteile GmbH dem Kunden aufgrund vorliegender Erfahrungen entsprechend
dem derzeitigen Erkenntnisstand gegeben hat. Korte-Bauteile GmbH ist jedoch
verpflichtet, dem Kunden eventuelle Versicherungsansprüche abzutreten.
Die Haftung von Korte-Bauteile GmbH
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch von Erfüllungsgehilfen,
bleibt unberührt.
Korte-Bauteile GmbH haftet nicht
für Mängel, die der Kunde durch Nichtbeachtung unserer anwendungstechnischen
Hinweise verursacht hat.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Korte-Bauteile GmbH behält
sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung
sämtlicher Zahlungspflichten des Kunden samt Nebenforderungen (z.B.
Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen) vor. Bei Lieferung mehrerer
Sachen zu einem Gesamtpreis bleibt bis zu dessen vollständiger Zahlung
das Eigentum an allen Sachen vorbehalten.
Ist der Kunde bei einer Lieferung
noch mit früheren Zahlungen aus der Geschäftsverbindung in Rückstand,
so bleibt das Eigentum an den neugelieferten Waren bis zur Erfüllung
aller Zahlungsrückstände vorbehalten. Der Eigentumsvorbehalt
sichert auch künftige Forderungen, welche Korte-Bauteile GmbH durch
auf den Kaufgegenstand bezügliche Nachtragsleistungen an den Kunden
erwirbt.
Der Kunde ist verpflichtet, die
Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und Korte-Bauteile GmbH bei Pfändung,
Beschlagnahme, Beschädigung und Abhandenkommen unverzüglich zu
unterrichten.
Der Kunde darf die Waren im ordnungsgemäßen
und üblichen Geschäftsgang verarbeiten und veräußern,
jedoch weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen.
Der Kunde tritt die aus dem Weiterverkauf
oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich
der Vorbehaltsware entstehenden Kaufpreis-, Werklohn- oder sonstigen Forderungen
bereits jetzt an Korte-Bauteile GmbH ab. Korte-Bauteile GmbH nimmt die
Abtretung an. Bei Verträgen über Dienst - und Werkleistungen,
bei deren Erbringung der Eigentumsvorbehalt erlischt, erfasst die
Vorausabtretung einen Forderungsteil in Höhe des Rechnungswertes der
von Korte-Bauteile GmbH gelieferten und vom Kunden verarbeiteten Waren.
Die Abtretung soll den Schuldnern
des Kunden erst bei dessen Zahlungsverzug mitgeteilt werden. Bis dahin
ist der Kunde zur Einziehung ermächtigt. Korte-Bauteile GmbH kann
die Einziehungsberechtigung widerrufen, wenn der Kunde in Vermögensverfall
gerät, insbesondere die Zahlungen einstellt, oder wenn ein Vergleichs-
oder Konkursverfahren beantragt wird. Auf Verlangen von Korte-Bauteile
GmbH hat der Kunde die zur Einziehung erforderlichen Daten und Unterlagen
über die abgetretenen Forderungen zu liefern und dem Schuldner die
Abtretung anzuzeigen.
Übersteigt der Wert der vom
Kunden gestellten Sicherheiten die Forderungen von Korte-Bauteile GmbH
um mehr als 20 %, wird Korte-Bauteile GmbH auf Verlangen des Kunden insoweit
Sicherheiten nach Wahl des Kunden freigeben.
§ 6 Gerichtsstand. Erfüllungsort
Ist der Kunde Vollkaufmann, so ist
Heidelberg Gerichtsstand. Korte-Bauteile GmbH kann den Kunden auch an dessen
Wohnsitzgericht verklagen.
Erfüllungsort ist Heidelberg,
falls sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
Bei ausländischen Kunden wird
die Geltung des deutschen Rechts vereinbart.
Sitz der Gesellschaft:
D-69121 Heidelberg
Handelsregister:
HRB 5714
Amtsgericht Heidelberg
Geschäftsführer:
Dipl.-Ing. Klaus Korte KORTE® Warenzeichen Nr.
397 04 157
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